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Tourismus: Geringere Steuerbelastung bei Betriebsaufgaben?
Bettenproblematik könnte dadurch gemildert werden
(apa) - Seit Jahrzehnten kämpft die Fremdenverkehrswirtschaft gegen die unüberbrückbaren steuerlichen Hemmnisse, die einer Betriebsaufgabe entgegenstehen. Die derzeitige Versteuerung der sogenannten "Veräußerungsgewinne", d. h. der stillen Reserven als Differenz zwischen den Buchwerten und den durch die inflationäre Entwicklung angestiegenen Zeitwerten bei Grundstücken und Gebäuden, habe geradezu "konfiskatorische Ausmaße" angenommen, sagte Bundessektionsobmann Hansjörg Kröll in einer Aussendung. Betroffen seien vor allem Betriebseinstellungen und Betriebsverpachtungen sowie Unternehmensveräußerungen.
Da in vielen Fällen Betriebsaufgaben dazu beitragen würden, die derzeitige Bettenproblematik zu mildern, sei die Bundessektion Tourismus und Freizeitwirtschaft abermals an das Finanzministerium mit dem Ansuchen herangetreten, endlich die Steuerbarrieren bei der Betriebsaufgabe zu reduzieren. Verlangt werde die Herabsetzung des anzuwendenden Einkommensteuersatzes von derzeit der Hälfte auf ein Viertel des Durchschnittsteuersatzes und die Valorisierung des Veräußerungsfreibetrages von 100.000 auf 500.000 S.