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Amtshilfe in der Europäischen Union
Amtshilfe in der Europäischen Union
(SWK) - Mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union wurden auch die Amtshilfeinstrumente der EU für Österreich wirksam. Die entsprechenden EG-Richtlinien wurden in innerstaatliches Recht transformiert, die EG-Verordnung ist unmittelbar anwendbar. In einem Beitrag, der in der Oktober-Ausgabe der SWI veröffentlicht ist, stellt Ministerialrat Dr. Heinz Jirousek die Regelungen dar. Er stellt in diesem Zusammenhang insbesondere die wesentlichen Unterschiede vor, die sich gegenüber der Rechtslage vor dem Beitritt zur Europäischen Union ergeben haben. Ministerialrat Dr. Jirousek weist insbesondere darauf hin, daß der sachliche Anwendungsbereich der Ermittlungsamtshilfe erheblich erweitert ist. Durch den Umstieg auf die EU-Amtshilfeinstrumente werden die im Verhältnis zu einigen EU-Mitgliedstaaten bisher gegebenen Beschränkungen des sogenannten kleinen Informationsaustausches beseitigt und statt dessen der "große Auskunftsverkehr" angewendet. Dies betrifft vor allem Luxemburg und die Niederlande.