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Werbungskosten: doppelte Haushaltsführung
• Ein Arbeitnehmer kann erhöhte Werbungskosten wegendoppelter Haushaltsführungnur dann beanspruchen, wenn die Beibehaltung des bisherigen Wohnsitzes ausschließlich beruflich veranlaßt ist - (§ 16 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
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