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Gewerbeertrag: Kürzung
• Bei Ermittlung desGewerbeertrageseiner GmbH war der Gewerbeertrag um den gesamten aus einer Beteiligung der GmbH an einer Personengesellschaft stammenden Gewinn zu kürzen - (§ 8 Z 2 GewStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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