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Getränkesteuer
• Die Verfassungsbestimmung, daß eine Neufestsetzung der Abgaben von Speiseeis und von Getränken wegen Außerortsverbrauches unterbleibt, ist nicht anzuwenden, wenn einGetränkesteuerbescheidvor Inkrafttreten der FAG-Nov. 1991 erfolgt ist - (Art. II § 2 Abs. 3 FAG-Nov. 1991), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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