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SWK 30, 20. Oktober 1995, Seite R 111
VfGH: Aufschiebende Wirkung
• Aufschiebende Wirkung- (§ 85 VfGG)
Ein stattgebender Beschluß über die beantragte aufschiebende Wirkung kann nur für die Dauer des verfassungsgerichtlichen Verfahrens Wirkung entfalten (), (Zurückweisung)
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