zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 30, 20. Oktober 1995, Seite R 111

VfGH: Überlassung von Bildträgern

Entgelt für Überlassung von Bildträgern- keine Aufzeichnungspflicht bezüglich der Person, der ein Bildträger entgeltlich überlassen wird (teilweise Aufhebung von Vorschriften des Vorarlberger Kriegsopferabgabegesetzes, Vorarlberger LGBl. 40/1989)

Die Aufzeichnungspflicht der Personen, denen ein Bildträger entgeltlich überlassen wird, verstößt gegen den durch Art. 8 MRK gewährleisteten Schutz des Privatlebens. (Gesetzesaufhebung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...