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SWK 30, 20. Oktober 1995, Seite B 64

So haben die Arbeitsgerichte entschieden

Aus den sozialpolitischen Informationen der Wirtschaftskammer Wien

Behinderteneinstellungsgesetz auch für ausländische Missionen

Ausländische Missionen sind - anders als internationale Organisationen - von der Anwendung des BehEinstG nicht ausgenommen. Bei einer ausländischen Botschaft in Wien beschäftigte Arbeitnehmer unterliegen demnach österreichischem privaten Arbeitsrecht. (Zu § 8 Abs. 2 BehEinstG; , 93/09/0358)

Abfertigungsbemessung

Wenn ein Arbeitgeber ausschließlich im Interesse des Arbeitnehmers und aus seinen finanziellen Mitteln zu tragende Auslagen in Form eines Zuschusses zur Zusatzkrankenversicherung vergütet, liegt eine regelmäßige Entgeltleistung vor, die auch in die Abfertigungsberechnung einzubeziehen ist. (Zu § 23 AngG; 9 Ob A 203/94)

Ausbildungskostenrückforderung

Vereinbarungen über die aliquote Rückzahlung konkreter Ausbildungskosten sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Rückforderbar sind stets nur notwendige Ausbildungskosten; Kosten, die der Arbeitgeber in seinem Interesse auslaufen läßt, können als einseitige Maßnahmen dem Arbeitnehmer nicht angelastet werden. (Zu § 6 AbgG; 9 Ob A 211/94)

Diensterfindungsvergütung ist Entgelt im Sinne des IESG

Die Zuerkennung einer Prämie f...

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