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Rechtsfolgen bei verspäteter Entrichtung der IFB-Sondervorauszahlung (BMF-Erlaß)
Rechtsfolgen bei verspäteter Entrichtung der IFB-Sondervorauszahlung
(BMF) - Im Nachhang zum Durchführungserlaß vom , GZ 14 0602/4-IV/14/95 (SWK-Heft 22/1995, Seite A 467 ff.) i. d. F. des ergänzenden Erlasses vom , GZ 14 0602/8-IV/14/95 (SWK-Heft 27/1995, Seite A 577 f.), wird im Zusammenhang mit der Entrichtung der Sondervorauszahlung gemäß § 12 Abs. 2 EStG 1988 folgendes mitgeteilt:
1. In den Budgetverhandlungen stehen verschiedene gesetzliche Änderungen auf dem Gebiet der steuerlichen Gewinnermittlung ab 1996 zur Diskussion. So ist es insbesondere möglich, daß der Investitionsfreibetrag ab dem Jahr 1996 überhaupt gestrichen und allenfalls in bestimmtem Umfang durch eine degressive Abschreibung ersetzt wird.
2. In der Phase der wirtschaftlichen Beurteilung und der Einschätzung der Zweckmäßigkeit der Leistung einer Sondervorauszahlung zum kann es mangels gesicherter Ausgangssituation zu Schwierigkeiten kommen. Diese Situation kann dazu führen, daß in einer Vielzahl von Fällen Fehleinschätzungen auftreten und daraus letztlich unzweckmäßige Entscheidungen getroffen werden.
3. Fehlentscheidungen könnten zwar nach Maßgabe des Pkt. 2.13.2. des Durchführungserlasses korrigiert werden, wären aber mit der Säumnisfolge eines Säumniszuschlages bzw. allenfalls eines Verspätung...