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SWK 31, 1. November 1995, Seite R 122
Finanzstrafverfahren: Einleitung
• Im Bescheid über die Einleitung einesFinanzstrafverfahrensmuß nicht die Höhe des verkürzten Betrages angegeben werden - (§ 114 f. FinStrG), (Abweisung)
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