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SWK 31, 1. November 1995, Seite R 121

PKW-Sachbezug

EinSachbezugwegen Privatnutzung eines arbeitereigenen PKW ist nicht anzusetzen, wenn der PKW ausschließlich für betriebliche Fahrten verwendet wird - (§ 15 EStG 1988)

"Rechtsirrig ist im gegenständlichen Fall die belangte Behörde davon ausgegangen, ein Dienstnehmerbezug (Sachbezug) wäre in sachverhaltsmäßiger Hinsicht nur dann nicht anzunehmen, wenn durch Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer ,aufgrund von einwandfreien und fortlaufend geführten Aufzeichnungen der zweifelsfrei geführte Nachweis‘ seines Nichtvorliegens erbracht wird. Eine derartige Beweislastverteilung ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. Im angefochtenen Bescheid führt die belangte BehördeS. R 122 aus, die behauptete ausschließliche betriebliche Nutzung eines Fahrzeuges sei so unwahrscheinlich, daß ein diesbezüglicher Beweis durch die Führung eines Fahrtenbuches dem Abgabepflichtigen obliege. Zu Unrecht stützt sie sich dabei auf die Ausführungen im hier genannten Erkenntnis vom , 2228/71, weil dieses nicht die private Verwendung eines Arbeitgeber-PKW durch den Arbeitnehmer betraf." (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH...
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