Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
RTS-Entwurf iZm. der Ermittlung von Schattenbankunternehmen veröffentlicht
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) leitete am eine Konsultation zu technischen Regulierungsstandards (RTS) zu Kriterien für die Ermittlung von Schattenbankunternehmen ein. Die gegenständlichen RTS werden mandatiert von Art. 394 Abs. 4 CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013) idF. CRR2 (Verordnung (EU) 2019/876) und legen Kriterien für die Ermittlung von Schattenbankunternehmen für die Zwecke der Meldung von Großkrediten fest. Für die Meldung von Großkrediten sind iSd. CRR idF. CRR2 u.a. die zehn größten Risikopositionen gegenüber Schattenbankunternehmen, die außerhalb des Regulierungsrahmens Banktätigkeiten ausüben, auf konsolidierter Basis anzugeben.
Für diese Zwecke gilt als Schattenbankunternehmen, wer Bankdienstleistungen anbietet und Bankgeschäfte iSd. RTS ausübt, jedoch nicht reguliert ist und nicht nach einem der im Anhang genannten Rechtsakte (u.a. CRR, CRD, MiFID, IFR) beaufsichtigt wird.
Die RTS enthalten die folgenden drei wesentlichen Themenbereiche:
Kriterien für die Identifizierung von (Nicht-)Schattenbankunternehmen;
Definition von Bankgeschäften und -dienstleistungen; und
Kriterien für den Ausschluss von Unternehmen mit Sitz in Drittländern bzgl. der Einstu...