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BUNDESABGABENORDNUNG
BUNDESABGABENORDNUNG
Liebhaberei und Wiederaufnahme (§ 303 Abs. 4 BAO)
Werden die zur Liebhabereibeurteilung Anlaß gebenden Indizien schon vom Finanzamt nicht als Wiederaufnahmegrund herangezogen und besteht beträchtlicher Zweifel, daß die Verminderung der Aufwendungen für das Arbeitszimmer zu einer Änderung des Ergebnisses (Verminderung um 9000 S) geführt hätten, dann ist die Wiederaufnahme unzulässig. Außerdem sind die Feststellungen so geringfügig, daß die nach § 20 BAO gebotene Interessenabwägung die Wiederaufnahmemöglichkeit verbieten würde ().