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Einbringungsbedingter Erwerb einer internationalen Schachtelbeteiligung
(BMF) - Die Einbringung von Vermögen i. S. d. § 12 Abs. 2 UmgrStG durch eine inländische Körperschaft in eine ausländische Körperschaft setzt die zeitlichen Beschränkungen des § 10 Abs. 2 Z 2 KStG 1988 aufgrund des § 20 Abs. 7 UmgrStG unabhängig davon außer Kraft, ob die Einbringung gegen Gewährung von neuen Anteilen erfolgt oder die Gewährung von neuen Anteilen wegen Vorliegens eines Ausnahmetatbestandes des § 19 Abs. 2 UmgrStG unterbleibt. Ob eine in eine ausländische Körperschaft eingebrachte Auslandsbeteiligung i. S. d. § 12 Abs. 2 Z 3 UmgrStG von mindestens 25% im Einbringungszeitpunkt die Eigenschaft einer internationalen Schachtelbeteiligung hatte oder nicht, ist für die im Vorsatz dargestellte Rechtsfolge unbeachtlich. (