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ÖBA 9, September 2021, Seite 589

Anti-Geldwäsche-Paket der Kommission veröffentlicht

Am veröffentlichte die Europäische Kommission ein umfangreiches Maßnahmenpaket für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT). Das publizierte AML/CFT-Paket knüpft an den im Mai 2020 von der Europäischen Kommission vorgestellten Aktionsplan für eine einheitliche Unionspolitik zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, in dem u.a. detaillierte Maßnahmen zur besseren Durchsetzung, Überwachung und Koordination der einschlägigen EU-Vorschriften vorgestellt wurden, an.

Das AML/CFT-Paket besteht aus vier Legislativvorschlägen, deren Hauptgesichtspunkte sich wie folgt kurz zusammenfassen lassen:

  • Einrichtung einer EU-Geldwäschebekämpfungsbehörde (Anti-Money Laundering Authority, AMLA): Mit der Verordnung zur Einrichtung einer EU-Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird eine EU-Regulierungsagentur geschaffen, die sowohl die Aufsicht im Bereich AML/CFT übernehmen als auch die nationalen Aufsichtsbehörden koordinieren und dabei unterstützen soll, ihre Wirksamkeit bei der Durchsetzung von EU-Vorschriften im Bereich der Geldwäschebekämpfung zu erhöhen. Neben der Schaffung konvergenter Aufsichtspraktiken und ein...

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