zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 31, 1. November 1995, Seite A 653

Fristberechnung bei Mitunternehmerschaft (FLD für Tirol)

GEBäUDE-IFB VOR BETRIEBSVERäUßERUNG

Werden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (hier: Geschäftseinheiten in Wohnungseigentum) erst wenige Tage vor Veräußerung der wesentlichen Grundlagen des Gewerbebetriebes an eine Familien-GmbH angeschafft, um sie nach deren betrieblicher Nutzung und anschließender Entnahme in das Privatvermögen an die den Betrieb weiterführende Kapitalgesellschaft zu vermieten, kann ein Investitionsfreibetrag nicht geltend gemacht werden. Dessen Inanspruchnahme bedarf zumindest des Auslösens der Behaltefrist (Quantschnigg/Schuch, § 10 Tz. 18). Diese beginnt aber nicht bereits mit der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes zu laufen, sondern erst mit dem der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes folgenden Wirtschaftsjahr. Da die Entnahme der Wirtschaftsgüter gleichzeitig mit der Veräußerung des Betriebes (§ 24 EStG) erfolgt ist, wurde eine Behaltefrist gar nicht mehr ausgelöst. Davon abgesehen vermochte eine nur kurzfristige (vorübergehende) Verwendung der Räumlichkeiten für eigenbetriebliche Zwecke des Abgabepflichtigen einen Anspruch auf den Investitionsfreibetrag nicht zu begründen, weil diese schon im Zeitpunkt ihrer Anschaffung zum Einsatz für...

Daten werden geladen...