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SWK 26, 10. September 1995, Seite R 91

Getränkesteuer OÖ

Die Erhebung derGetränkesteuerauch vom Wert der mitverkauften Verpackung setzte sowohl pro futura als auch für in der Vergangenheit konkretisierte Sachverhalte eine entsprechende Verordnung des jeweiligen Gemeinderates voraus - (Art. I § 4 OÖ Gemeinde-Getränkesteuergesetz-Novelle 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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