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Betriebs-, Privatausgaben: Aufteilung
• Die Aufwendungen fürgemeinschaftliche Gebäudeteilein einem Gebäude, das sowohl betrieblichen wie auch privaten Zwecken dient, sind im Verhältnis der anderen Räumlichkeiten auf Betriebsausgaben und Privatausgaben aufzuteilen - (§ 4 Abs. 4 EStG 1972), (Abweisung)
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