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Schlüssige Verpflichtungen zu Ist-Lohnerhöhung
Wurde während der ganzen Dauer eines Dienstverhältnisses das überkollektivvertragliche Gehalt zum jeweiligen Zeitpunkt der Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter in ihrer schillingmäßigen Differenz erhöht, wurde dadurch ein auch für die Zukunft wirkender Verpflichtungswille des Arbeitgebers erkennbar. (Zu § 863 ABGB; 9 Ob A 1006, 1007/94)