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Befristung und Kündigung
Eine Kündigung während der Dauer eines befristeten Dienstverhältnisses ist nur bei längerer Befristung zuzulassen, um die Vorteile der Bestandfestigkeit des Dienstverhältnisses durch eine Kündigung nicht zu gefährden. Die Dauer der Befristung und die Möglichkeit einer Kündigung müßten in einem angemessenen Verhältnis stehen. (Zu §§ 1158, 1159 ABGB, 19, 20 AngG; 9 Ob A 88-90/94)