Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 26, 10. September 1995, Seite B 54

Austritt ­ Ehrverletzung

Die auch über Aufforderung des Arbeitnehmers, die Vorwürfe zu konkretisieren oder sich zu entschuldigen, begründungslos gebliebenen und daher den Rahmen einer berechtigten Kritik überschreitenden Äußerungen des Geschäftsführers, die Überstundenabrechnung stimme nicht und der Arbeitnehmer habe Überstunden gar nicht geleistet, sind als Vorwurf einer niedrigen Gesinnung geeignet, ehrverletzend zu wirken und rechtfertigen den Austritt des Arbeitnehmers. (Zu § 26 Z 4 AngG; 9 Ob A 70/94)

Daten werden geladen...

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden