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Besteuerung von Arbeitnehmer-Aktien-Optionen (Haslinger)
Stellt die Optionseinräumung oder erst der Aktienerwerb bei Optionsausübung einen geldwerten Vorteil dar?
VON MAG. STEFAN HASLINGER
Gemäß § 15 EStG liegen Einnahmen vor, wenn dem Steuerpflichtigen Geld oder geldwerte Vorteile im Rahmen der außerbetrieblichen Einkunftsarten zufließen. Werden nun den Arbeitnehmern vom Arbeitgeber Optionen zum Erwerb von Aktien am arbeitgebenden Unternehmen unentgeltlich überlassen, stellt sich die Frage, ob bereits die Optionseinräumung oder erst der "günstige" Aktienerwerb bei Optionsausübung einen geldwerten Vorteil darstellen. Als Konsequenz der Beantwortung dieser Frage ergibt sich die Beurteilung, ob Wertänderungen der dem Optionsrecht zugrundeliegenden Aktie zwischen Optionseinräumung und -ausübung steuerlich beachtlich sind oder der privaten Vermögenssphäre zuzuzählen sind.
1. Der Begriff der Option
Eine Option ist das durch einen besonderen Vertrag dem Optionsberechtigten eingeräumte Recht, durch einseitige Willenserklärung gegenüber dem Optionsverpflichteten (Stillhalter) ein inhaltlich schon vereinbartes Vertragsverhältnis herbeizuführen.
Der Erwerber einer Option ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Optionsgegenstand zu einem fixierten ...