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GrESt: Eigentumswohnungen
• Bei Errichtung vonEigentumswohnungensind auch die Errichtungskosten grunderwerbsteuerpflichtig, wenn nicht sämtliche Miteigentümer gemeinsam den Beschluß zur Errichtung gefaßt haben und das Risiko tragen - (§ 4 Abs. 1 Z 2 lit. a GrEStG 1955), (Abweisung)
(, 0160)