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Weisung an einen Polizisten zur Teilnahme an einem Begräbnis
Entscheidung: .
Norm: § 44 BDG.
Über einen Polizisten wurde wegen Missachtung einer Weisung eine Disziplinarstrafe verhängt. Ihm war im Rahmen dieser Weisung angeordnet worden, an einem Begräbnis eines ehemaligen Kollegen teilzunehmen; er kam dieser Anordnung jedoch nicht nach.
In der dagegen erhobenen Revision wendete sich der Polizist gegen die Rechtmäßigkeit der Weisung und begründete dies mit einem Eingriff in die Religionsfreiheit.
Der VwGH stellte zunächst klar, dass auch bei Beamtinnen und Beamten in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis alle Grundrechte, darunter auch die Religionsfreiheit, gewährleistet sind. Auch wenn eine Teilnahme an einem Begräbnis nicht zur Kernaufgabe eines Exekutivbeamten gehört, stellt sie im Hinblick auf den tradierten Zusammenhalt eines militärisch organisierten Wachkorps keinen ungewöhnlichen oder unüblichen Akt dar. Im Vordergrund der Weisung stand auch nicht die Teilnahme an einer religiösen Feier, sondern die Verabschiedung des Verstorbenen, eines Kollegen im Wachkörper.
In der bloßen Anwesenheit bei einer kirchlichen Begräbnisfeier konnte fallbezogen als Ausfluss der Zugehörigkeit zu einem Wachkörper kein Eingriff in...