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Garagierungskosten eines Arztes (FLD für Tirol)
Garagierungskosten eines Oberarztes in der Klinikgarage bilden weder Betriebsausgaben in Zusammenhang mit seinen Einkünften aus Sondergebühren noch Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. (§ 16 Abs. 1 EStG; Entscheidung der FLD für Tirol, Berufungssenat, vom ; vgl. auch )