zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 35, 10. Dezember 1995, Seite A 728

Reisekosten einer (Musik-)Lehrerin

(A. B.) - Die Beschwerdeführerin, eine Musiklehrerin in Wien, hatte im Rahmen ihres Antrages auf Durchführung des Jahresausgleiches für das Jahr 1990 Reisekosten im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 im Umfang von 45 bzw. 27 Tagesgeldern (gemäß § 26 Z 4 lit. b EStG) geltend gemacht. Dies in Zusammenhang mit beruflichen Verrichtungen, die sie zum einen vom 16. 6. bis durchgehend in B und vom 10. 9. bis an jeweils zwei hintereinander liegenden Tagen pro Woche in M ausgeübt hatte, wobei sie in drei Wochen dieses Zeitraumes feiertagsbedingt jeweils nur an einem Tag tätig geworden war.

Beurteilung des VwGH: Die Beschwerdeführerin bestreite zwar zu Unrecht die Eignung ihrer Beschäftigung in B und M dazu, diese Orte zu weiteren Mittelpunkten ihrer Tätigkeiten zu machen. Für die Tätigkeit in B träfe dies allein aufgrund des "geschlossenen Beschäftigungszeitraumes" von 45 Tagen zu. Eine davon abweichende Beurteilung sei für die Tätigkeit in M ebenfalls nicht geboten. Es begründe auch die nur an einzelnen Tagen einer Woche ausgeübte Beschäftigung an einem Ort dessen Eignung zu einem weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit, sofern die Dauer einer solchen wöchentlich wiederkehrenden Beschäftigung am selben Ort insgesamt ein Ausmaß erreic...

Daten werden geladen...