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KSt: Gemeinnützige Bauvereinigung
• Die Befreiung von der Körperschaftsteuer fürgemeinnützige Bauvereinigungengeht nicht verloren, wenn die Nutzfläche aller Geschäftsräume eines Bauvorhabens ein Drittel der Gesamtnutzfläche übersteigt - (§ 5 Z 10 KStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(2 VwGH Erk. , 92/15/0180; 92/15/0227)