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SWK 13, 1. Mai 1995, Seite R 52

Fremdenverkehrsbeitrag Salzburg

Die Österreichische Autobahnen- und Schnellstraßen-AG ist nicht verpflichtet, in Salzburg einenFremdenverkehrsbeitragzu entrichten - (§ 2 Salzburger Fremdenverkehrsgesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( bis 0065)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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