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Unaufgeklärter Vermögenszuwachs
• Bei einemunaufgeklärten Vermögenszuwachsmuß die Finanzbehörde dem Steuerpflichtigen die Behauptung, er habe von seiner verstorbenen Schwiegermutter hohe Geldgeschenke bekommen, nicht glauben - (§ 166 BAO)
Wird in einem mängelfreien Verfahren ein Vermögenszuwachs festgestellt, den der Abgabepflichtige nicht aufklären kann, ist die Annahme gerechtfertigt, daß der unaufgeklärte Vermögenszuwachs aus nicht einbekannten Einkünften stammt.
Wenn weder über die Existenz noch über die Weitergabe des angeblich von der verstorbenen Schwiegermutter erhaltenen Geldbetrages von 1.260.000 S schriftliche Unterlagen (Sparbücher, Bestätigungen u. dgl.) vorgelegt werden, sind Zweifel an den behaupteten Schenkungsvorgängen gerechtfertigt. (Abweisung)
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