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SWK 28, 1. Oktober 1995, Seite R 104
Kapitalgesellschaft: Mindest-KöSt
•Eine Kapitalgesellschaft hat trotz Konkurseröffnung die Vorauszahlung auf die
Mindestkörperschaftsteuervon vierteljährlich 3.750 S zu leisten - (§ 24 Abs. 4 KöSt 1988), (Abweisung)
(, 0234)