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SWK 28, 1. Oktober 1995, Seite R 103
Heranziehung zur Haftung
•Die Heranziehung zurHaftungsetzt zwar das Bestehen einer Abgabenschuld voraus, nicht jedoch, daß diese Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber auch bereits geltend gemacht wurde - (§ 224 BAO), (Abweisung)
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