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SWK 28, 1. Oktober 1995, Seite R 102
GewSt: Hinzurechnung
•Die von einer Wirtschaftstreuhänder-GmbH für die Übertragung einesKlientenstockesgezahlte zehnjährige Ablöse war als dauernde Last zum Gewerbeertrag hinzuzurechnen - (§ 7 Z 2 GewStG 1953), (Abweisung)
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