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SWK 28, 1. Oktober 1995, Seite R 102

Erhöhte Familienbeihilfe

Für ein behindertes volljähriges Kind, das nicht in Berufsausbildung ist, kann keine erhöhteFamilienbeihilfebeansprucht werden - (§ 8 Abs. 4 FLAG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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