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SWK 28, 1. Oktober 1995, Seite R 102
Erhöhte Familienbeihilfe
•Für ein behindertes volljähriges Kind, das nicht in Berufsausbildung ist, kann keine erhöhteFamilienbeihilfebeansprucht werden - (§ 8 Abs. 4 FLAG), (Abweisung)
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