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KESt: Anrechnung
•Wenn die Finanzbehörde Zinsen ausSparguthaben(betrifft 1983 bis 1987) schätzt, so hat sie auch die darauf entfallendeKapitalertragsteuerauf die Einkommensteuer anzurechnen - (§ 46 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit in diesem Punkt)
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