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SWK 28, 1. Oktober 1995, Seite R 101

Verdeckte Gewinnausschüttung

Die Finanzbehörde kann fingierte Betriebsausgaben einer GmbH an eineBriefkastenfirmain Liechtenstein einem GmbH-Gesellschafter, der als Prokurist auch die Buchhaltung der GmbH zu überwachen hatte, anteilig alsverdeckte Gewinnausschüttungzurechnen - (§ 167 Abs. 2 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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