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ÖBA 3, März 2023, Seite 218

Berücksichtigung überschießender Feststellungen im Anfechtungsprozess

https://doi.org/10.47782/oeba202303021801

§§ 27, 31 IO.

Eine Rechtssache wird unrichtig beurteilt, wenn der Entscheidung unzulässigerweise überschießende Feststellungen zugrunde gelegt werden. Ob überschießende Feststellungen in den Rahmen des geltend gemachten Rechtsgrundes oder der Einwendungen fallen und daher nach der Rsp zu berücksichtigen sind, ist eine Frage des Einzelfalls.

Aus der Begründung:

[2] Mit Generalzessionsvertrag vom 10./ (ergänzt am 16.3./) trat die Schuldnerin der U AG (idF: Bank) sämtliche bestehenden und künftigen Forderungen – darunter auch jene gegenüber der CMB iHv € 148.227,24 – ab. Am war über das Vermögen der Schuldnerin ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet worden. Im Zuge dieses (ersten) Insolvenzverfahrens wurde mit Vereinbarung vom 6./ eine Vereinbarung zwischen der Bank, der Bekl, Ing. J H und der Schuldnerin (vertreten durch deren Geschäftsführer und den IV) getroffen, mit der die Bank – gegen Zahlung von € 2 Mio – ua die ihr von der Schuldnerin abgetretene Forderung gegen die CMB der Bekl zedierte. Mit E-Mail vom wurde die CMB davon verständigt. Das (erste) Insolve...

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