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Abgabenbehörde oder Firmenbuch? (P. Schwarzinger)
Abgabenbehörde oder Firmenbuch?
Kompetenzrechtliche Zuordnung der Überprüfung der Anwendungsvoraussetzungen bei Umgründungen (Art. III, IV und V)
VON MAG. DR. PETRA SCHWARZINGER
Zur Klärung des Anwendungsbereiches im Rahmen der Verschmelzung (Artikel I), der Umwandlung (Artikel II) und der (Handels-)Spaltung (Artikel VI) verweist das UmgrStG auf handelsrechtliche Bestimmungen. (Rein umgründungssteuerlich interessant ist, ob die Möglichkeit der Besteuerung der stillen Reserven eingeschränkt ist, bzw. daß der Rechtsnachfolger im Rahmen der Umwandlung eine Gesellschaft eines EU-Mitgliedstaates ist.) Mangels eigenständiger gesetzlicher Regelungen in den Artikeln III, IV und V UmgrStG wird dort im jeweils ersten Paragraphen ein Anforderungskatalog aufgestellt, der quasi die Eintrittsbedingungen für eine Anwendung des UmgrStG auf die einzelnen Umgründungstatbestände darlegt.
Gegenstand dieses Artikels ist es darzustellen, wem kompetenzrechtlich die Agenden der Überprüfung der Anwendungsvoraussetzungen zukommen. Als Möglichkeiten bieten sich zum einen die Abgabenbehörde, zum anderen das Firmenbuchgericht an.
1. Anwendungsvoraussetzungen
Zur Anwendung des UmgrStG normiert § 12 UmgrStG (ebenso § 23 UmgrStG) folgende Kriterien:
• Tatsächliche Übertragung von Vermögen,...