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SWK 2, 10. Jänner 1995, Seite R 12

GrESt: Befreiung

Wenn in einem zu errichtenden Einfamilienhaus nach acht Jahren noch dieFußbodenbelägefehlen, kann die Grunderwerbsteuerfreiheit für den Erwerb des Grundstückes nicht beansprucht werden - (§ 4 Abs. 1 Z 2 lit. b GrEStG 1955), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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