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GmbH-Geschäftsführer: Haftung
•Der Geschäftsführer einer GmbH haftet persönlich für dieAbgabenschuldender GmbH, wenn er nicht nachweisen kann, daß ihm die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten unmöglich war - (§ 9 BAO)
Für die Haftung des Geschäftsführers spricht unter anderem, daß er Steuererklärungen unterschrieben hat. (Abweisung)
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