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SWK 2, 10. Jänner 1995, Seite R 11
Liebhaberei: Kunsthandel
•Ein Handel mit Kunstgegenständen, bei dem im Zeitraum von der Eröffnung bis zur Betriebsaufgabe nur Verluste erwirtschaftet wurden, ist alsLiebhabereizu behandeln - (§ 2 EStG 1988), (Abweisung)
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