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Zustellvorgang: Abwesenheit
•Der Umstand, ob der Zustellungsempfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle von einemZustellvorgangnicht rechtzeitig Kenntnis erlangen konnte, ist von der Behörde von Amts wegen zu prüfen - (§ 39 AVG), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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