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SWK 2, 10. Jänner 1995, Seite R 7

Zustellvorgang: Abwesenheit

Der Umstand, ob der Zustellungsempfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle von einemZustellvorgangnicht rechtzeitig Kenntnis erlangen konnte, ist von der Behörde von Amts wegen zu prüfen - (§ 39 AVG), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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