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SWK 2, 10. Jänner 1995, Seite R 7

Kanalanschlußgebühr Bgld.

Nach dem bis geltenden Bgld. Kanalanschlußgesetz war dieKanalanschlußgebührnicht dem Eigentümer im Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches, sondern dem Eigentümer vorzuschreiben, an den die Anschlußverpflichtung bzw. -bewilligung ergangen ist - (§ 2 Abs. 3 Bgld. KAbG 1984), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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