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SWK 2, 10. Jänner 1995, Seite R 6
Zauberkünstler: Gewerbetreibender
•EinZauberkünstlerund Illusionist ist steuerrechtlich nicht als Künstler, sondern als Gewerbetreibender zu behandeln - (§ 22 Abs. 1 lit. a EStG 1988), (Abweisung)
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