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Nochmals: Bemessungsgrundlage und Steuersatz beim innergemeinschaftlichen Erwerb (Haunold, Widhalm)
Zu den Beiträgen von Dr. Koban in den SWK-Heften Nr. 35/1994, Seite T 79 und Nr. 36/1994, Seite T 81 f. ist folgendes anzumerken:
1. Dr. Koban vertritt die Ansicht, daß die Steuersatzbestimmung des § 10 Abs. 1 UStG 1994 nur auf "Umsätze" anwendbar ist. Mangels Erwähnung des Wortes "Umsatz" in Art. 1 des Anhangs1) stehe die Anwendung der Steuersatzbestimmung des § 10 Abs. 1 UStG 1994 "auf sehr schwachen Beinen". Dem ist entgegenzuhalten, daß der Umsatzsteuer Umsätze i. S. d. UStG unterliegen. Umsatzsteuerbare Tatbestände sind in § 1 Abs. 1 UStG 1994 und in Art. 1 des Anhangs geregelt. Art. 1 Abs. 1 des Anhangs bestimmt, daß der Umsatzsteuer auch der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt unterliegt. Es versteht sich daher unseres Erachtens von selbst, daß der innergemeinschaftliche Erwerb den steuerbaren Umsätzen des § 1 Abs. 1 UStG 1994 hinzutritt und somit ebenfalls zu den steuerbaren Tatbeständen zählt. Ferner sieht § 29 Abs. 8 UStG 19942) vor, daß bis auf weiteres als Übergangsregelung für die Besteuerung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten die Bestimmungen des UStG 1994 - soweit sie nicht unmittelbar anwendbar sind (z. B. für die Besteuerung des Erwerbes) sinngemäß - ergänzt um die entsprechenden Artikel im Anhang (Binnenmarkt) gelten. Daraus folgt weiters, daß mangels ...