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Erschwerniszulagen nicht bei Hausarbeitern
•Erschwerniszulagen nicht bei Hausarbeitern (§ 68 EStG)
Die an Hausarbeiter bezahlten Erschwerniszulagen sind nicht steuerfrei, weil diese Hausarbeiter nicht überwiegend unter Umständen arbeiten, die eine Verschmutzung des Arbeiters bewirken ().
Anmerkung:
Dienstgeber, der solche Zulagen steuerfrei an seine Hausarbeiter und Reinigungsfrauen bezahlte, war die Landesstelle Salzburg der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter. Eine Lohnsteuerprüfung führte zu einer Nachforderung von 220.000 S. Man sieht, daß auch die Sozialversicherungsanstalten versuchen, Steuern zu sparen, doch Erschwerniszulagen wegen Reinigung von Doppelfenstern, Oberlichten und Neonleuchten etc. sind doch etwas weit hergeholt.