zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 9, 20. März 1995, Seite R 34

GrESt: Beginn der Behaltefrist

Die für dieGrunderwerbsteuermaßgebliche achtjährige Behaltefrist beginnt für ein von einer Genossenschaft erworbenes Reihenhaus nicht mit der Parzellenzuteilung, sondern erst mit dem Abschluß des Kaufvertrages - (§ 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1955)

Aus der Parzellenzuteilung im Zusammenhang mit den von der Genossenschaft herausgegebenen Richtlinien kann keinesfalls ein klagbarer Anspruch der Beschwerdeführerin, ein bestimmtes Wohnhaus als Eigenheim zu erwerben, entnommen werden, weil insbesondere betreffend die Baukosten noch keine für einen Kauf notwendige Bestimmbarkeit des Gesamtkaufpreises vorlag. Vielmehr sahen die Richtlinien den späteren Abschluß eines Kaufvertrages vor. (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-
Daten werden geladen...