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SWK 9, 20. März 1995, Seite R 34
Bescheid an Personenvereinigungen
• Ein Bescheid an einePersonenvereinigung ohne Rechtspersönlichkeit(Kanzleigemeinschaft von Rechtsanwälten) ist ordnungsmäßig zugestellt, wenn er allen Mitgliedern der Personenvereinigung tatsächlich zugekommen ist - (§ 81 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(2 Erk. ; , 94/15/0004)