Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 9, 20. März 1995, Seite R 32
Gerichtsgebühren: Vorschreibung
• Bei der Vorschreibung vonGerichtsgebührenist der Kostenbeamte an den rechtskräftigen Gerichtsbeschluß gebunden - (§ 7 Abs. 7 GEG), (Abweisung)
()