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SWK 9, 20. März 1995, Seite B 12

Versetzung, Verschlechterung

Ob eine Versetzung des Arbeitnehmers zu einer Verschlechterung seiner dienstvertraglichen Position, insbesondere bezüglich der Entgeltbedingungen, führt, richtet sich nicht nur nach der jeweils aktuellen Entgelthöhe am alten und neuen Arbeitsplatz, sondern es ist auch die Summe der Rechtsvorschriften zu berücksichtigen, die die jeweilige Entgelthöhe bestimmen und sich allenfalls erst zu einem späteren Zeitpunkt auswirken. (Zu § 101 ArbVG; 8 Ob A 208/94)

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